Auf Grundlage des § 74 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurden für die nach der vorläufigen Bewertung als Risikogebiete eingestuften Gewässerabschnitte, Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten erstellt.

Auf Grundlage der verschiedenen Hochwasserwahrscheinlichkeiten wie:

  • Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen
  • Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (voraussichtliches Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre)
  • soweit erforderlich, Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit

enthalten die Gefahrenkarten Angaben zum:

  • Ausmaß der Überflutung
  • Zur Wassertiefe, oder soweit erforderlich, zum Wasserstand
  • Soweit erforderlich, zur Fließgeschwindigkeit oder zum für die Risikobewertung bedeutsamen WasserabflussHochwassergefahrenkarten liefern fundierte Hinweise für die Bauleitplanung, für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz sowie für Bürgerinnen und Bürger, die für ihr Eigentum Schutzmaßnahmen planen.

Hochwasserrisikokarten bauen auf den Gefahrenkarten auf und stellen die durch Hochwasser bedrohten Nutzungen dar. Sie enthalten Informationen, welche Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter und wirtschaftliche Tätigkeiten) in den Gebieten mit o.g. Hochwasserwahrscheinlichkeiten betroffen wären. Sie dienen als wichtiger Schritt bei der Risikomanagementplanung in dem sie als Grundlage zur Beurteilung der Risiken in einem Einzugsgebiet sowie für die Ermittlung des Handlungsbedarfs fungieren.

Die für den Kreis Coesfeld geltenden, durch die Bezirksregierung Münster erstellten Karten, können unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.flussgebiete.nrw.de