Futtermittel
Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung sind Futtermittelunternehmer, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, verpflichtet, alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zwecks Registrierung und ggf. Zulassung zu melden. Der Antrag auf Registrierung geht in NRW an die für den Betrieb zuständige Überwachungsbehörde
- für Landwirte an die Kreisordnungsbehörde mit dem nachstehenden Assistenten / PDF
- für alle anderen Betriebe an das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd nach dem
beim LANUV NRW (www.lanuv.nrw.de) erhältlichen Formblatt. Weitere Informationen zur Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeiten sind im „Leitfaden zur Registrierung von Betrieben gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die
Futtermittelhygiene“ enthalten.