Verlust von Erlaubnisurkunden
Sind einer Person Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen. Diese Anzeige gem. § 37 Abs. 2 WaffG ist auszufüllen, wenn eine Erlaubnisurkunde verloren gegangen ist. Bei einer / mehreren verloren gegangenen Erlaubnisurkunde/n kann über dieses Formular gleichzeitig eine Ersatzausfertigung beantragt werden.
Hinweise:
- Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Verlust auszufüllen und dem Kreis Coesfeld zu übersenden. Sollten Sie die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Kreis Coesfeld anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Kreis Coesfeld zurückzugeben.
- Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.