Landschaftsplanung
Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.
Der Landschaftsplan wird in NRW gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt und als Satzung beschlossen. Er muss die Ziele und Darstellungen der Landes- und Regionalplanung (u.a. Regionalplan) sowie die Darstellungen und Festsetzungen der kommunalen Bauleitplanung beachten. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf die Bereiche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Weitere Informationen zur Landschaftsplanung erhalten Sie über das Merkblatt Landschaftsplanung das Sie unter "Dokumente" finden.
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme und der Bewertung von Naturhaushalt, Naturgütern, Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren sowie des Landschaftsbildes bezüglich seiner Eigenart, weist der Landschaftsplan unterschiedliche Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile aus.
Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, zur Gestaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft entsprechend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgesetzt.
Die Landschaftsplanung koordiniert die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an Natur und Landschaft. Der Kreis Coesfeld hat im Jahr 2016 mit elf Plänen die flächendeckende Landschaftsplanung erreicht. Nun werden die bereits länger existierenden Landschaftspläne nach und nach überarbeitet, um sie an die aktuellen Planungs- und Rechtsgrundlagen anzupassen.
Der Landschaftsplan besteht aus Entwicklungskarten, Festsetzungskarten sowie texlichen Darstellungen und Festsetzungen mit entsprechenden Erläuterungen und Detailkarten.
Die Landschaftspläne sind im Geoinformationssystem (GIS-Portal) als Karte bzw. die Textfassungen der rechtskräftigen Landschaftspläne im Kreis Coesfeld sind unter "Dokumente" einzusehen.
Besonders geschützte Teile in Natur und Landschaft, sowie Pflege- und Pflanzmaßnahmen und Entwicklungsziele sind dort unter Fachdaten Natur- / Landschaftsschutz gesondert angebunden.
Ansprechpartner
Dokumente
- 70 / Merkblatt Landschaftsplanung
- 70 / Landschaftsplan Coesfelder Heide - Flamschen - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Merfelder Bruch - Borkenberge - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Olfen - Seppenrade - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Nordkirchen - Herbern - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Rorup - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Rosendahl - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Baumberge-Süd - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Baumberge-Nord - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Buldern - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Lüdinghausen - Textliche Festsetzungen
- 70 / Landschaftsplan Davensberg - Senden - Textliche Festsetzungen