Wespen, Hornissen sowie gelegentlich auch Hummeln, Honigbienen oder Wildbienen sind bei Ansiedlung im unmittelbaren Wohnumfeld nicht jedermanns Sache. Sieht der eine den Tieren mit großem Interesse beim Nestbau, Werden und Vergehen eines ganzen Volkes im Jahreszyklus zu, so fürchtet der andere um das eigene oder um das Wohlergehen von Kindern oder Haustieren.
Häufig tauchen in diesen Situationen Fragen nach dem Schutzstatus, Genehmigungen zur Vernichtung oder Umsiedlung, der Biologie der Tiere sowie Verhaltensregeln für ein gefahrloses Miteinander auf.
Sollten Sie Probleme im Umgang mit diesen “Sommergästen“ haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Umwelt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Eine Befreiung ist nach der Verwaltungsgebührenordnung kostepflichtig, mit 30€. Auch eine Ablehnung ist anteilig kostenpflichtig.