Vertragsnaturschutz
Durch das Kreiskulturlandschaftsprogramm soll einerseits der typische, kulturhistorisch geprägte Landschaftsraum, die sogenannte Münsterländer Parklandschaft, und anderseits die verschiedenen Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- sowie Pflanzenenarten erhalten und entwickelt werden.
Der Kreis Coesfeld bietet seit 1998 das Kulturlandschaftsprogramm an. Es ist Grundlage für den Vertragsnaturschutz. Auf freiwilliger Basis werden mit Landwirten/innen Bewirtschaftungsverträge u.a. für Grünlandflächen abgeschlossen.
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind ausgewählte Flächen unter Berücksichtigung verschiedener Bewirtschaftungsauflagen extensiv zu bewirtschaften. Die Ausgleichszahlungen richten sich nach den Bewirtschaftungsauflagen.
Der „Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz“ ist bis zum 01. Juli einzureichen.
Der Bewilligungszeitraum umfasst im allgemeinen fünf Jahre.
Unterlagen
Nicht alle Grünlandflächen erfüllen die notwendigen Fördervoraussetzungen (wie z.B. FFH-Gebietskulisse, Merkblatt Landschaftsplan) Vorkommen von Rote-Liste-Arten). Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, MUNLV , hat aufgrund der zunehmend schlechteren Finanzlage die Förderkriterien verschärft. Somit sollte vor Antragstellung bei der Abteilung Umwelt konkret nachgefragt werden.
Der „Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz“ ist bei der Abteilung Umwelt erhältlich. Zusätzlich werden das aktuelle Flächenverzeichnis der Landwirtschaftskammer und das Luftbild benötigt.