Böden bilden eine der wichtigsten Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie werden zum Anbau von Nutzpflanzen und als Untergrund für Straßen und Siedlungen genutzt. Sie reinigen Wasser und dienen als Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen. Sie speichern Regenwasser und tragen so zur Vermeidung von Hochwasser bei. Sie sind ein wertvolles Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie wesentlicher Bestandteil und Steuerungsfaktor im Naturhaushalt.

Trotz der Leistungen von Böden für Natur und Kultur ist das Bewusstsein über die Folgen von Bodenbelastungen und Bodenverbrauch in der Öffentlichkeit nur wenig vorhanden. Die Assoziationen, die mit dem Begriff Boden verbunden werden, reichen vom Fußboden in der Wohnung zu Boden als Baugrund und Boden als Voraussetzung für das Wachstum von Pflanzen und die Produktion von Lebensmitteln bis zur Gleichsetzung von Boden mit Schmutz.

Böden haftet im Unterschied zu den Umweltmedien Luft und Wasser, deren Reinhaltung meist als wesentliche Voraussetzung für die Gesundheit und Lebensqualität gesehen wird, ein eher negatives Image an. Dies führt zur Gleichgültigkeit gegenüber Bodenabtrag, Schadstoffbelastungen oder Flächenverbrauch, weil die Konsequenzen der Bodennutzung nicht (bewusst) gesehen oder bereitwillig verdrängt werden. Dass Boden als knappe Ressource zu werten ist, wird meist erst dann bewusst, wenn Boden als Baugrund betrachtet wird. Aber auch hier steht nicht der Boden als eigenständiges Schutzgut mit seinen vielfältigen Regelungsfunktionen im Vordergrund, sondern die Betrachtung von Boden als Fläche. Die dritte Dimension der Bodenschicht, die als Lebensraum einen unverzichtbaren Bestandteil der Ökosysteme darstellt, bleibt unter der Oberfläche im Dunkeln verborgen.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat im Januar 2007 die Broschüre „Bodenfunktionen bewerten - Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht, in der der besondere Schutz des Bodens hervorgehoben wird. Insbesondere wird die vom Geologischen Dienst NRW erstellte „Karte der Schutzwürdigen Böden“ vorgestellt.

Mit der Karte der schutzwürdigen Böden werden die Böden hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion bewertet. Die Karte weist Flächen aus, auf denen Böden in besonderem Maß Leistungen im Naturhaushalt erfüllen.

Bewertet werden die folgenden Bodenfunktionen:

  • Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,
  • Biotopentwicklungspotenzial (Standorte als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere)
  • natürliche Bodenfruchtbarkeit.

Die drei Bodenfunktionen in der Karte der schutzwürdigen Böden wurden bewertet, da sie die wesentlichen Forderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes an den vorsorgenden Bodenschutz in der Planung widerspiegeln. Die Schutzwürdigkeit jeder Bodenfunktion wird mit den folgenden Abstufungen dargestellt: besonders schutzwürdig (Stufe 3), sehr schutzwürdig (Stufe 2) und schutzwürdig (Stufe 1).

Um Böden nachhaltig schützen zu können und ihre Funktionen für die Zukunft langfristig zu sichern, ist die Information über Eigenschaften von Böden und den Grad der Funktionserfüllung von entscheidender Bedeutung. Nur was man kennt und schätzt, kann und wird man auch langfristig schützen.

Funktionsfähige Böden sind eine der wichtigsten Grundlagen unser aller Leben. Deshalb stellt der richtige Umgang mit der begrenzten Ressource Boden eine wichtige Zukunftsaufgabe dar.

Die Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung Coesfeld hat daher die in digitaler Form verfügbare Karte der schutzwürdigen Böden für die Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld aufbereitet und stellt Sie ab sofort analog und digital zur Verfügung.

Die Karten der schutzwürdigen Böden für die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld stehen hier als PDF-Dateien zum Download bereit:

  • Ascheberg
  • Billerbeck
  • Coesfeld
  • Dülmen
  • Havixbeck
  • Lüdinghausen
  • Nordkirchen
  • Nottuln
  • Olfen
  • Rosendahl
  • Senden

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlagen

Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen ist keine freiwillige Aufgabe, sondern gesetzlich geregelt. Die wesentlichen Aspekte des Bodenschutzes sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) festgelegt. So ist nach § 1 Ziel des Bodenschutzes, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. ...Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden“. Ergänzend zum Bundesgesetz ist in § 1 des Landesbodenschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen (LBodSchG) festgehalten, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und „Böden, welche die Bodenfunktionen … in besonderem Maß erfüllen…, besonders zu schützen“ sind. Der sparsame und schonende Umgang mit Böden ist mit der Bodenschutzklausel auch im Baugesetzbuch (§ 1a BauGB) verankert.

Der Kreis Coesfeld ist gemäß § 13 LBodSchG zuständige Bodenschutzbehörde. Gemäß § 15 LBodSchG haben die zuständigen Behörden als Sonderordnungsbehörden (§ 12 Ordnungsbehördengesetz - OBG) darüber zu wachen, dass die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des LBodSchG und der auf die vorgenannten Gesetze gestützten Rechtsverordnungen eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden.