Umweltinformationen
Die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen ist für die Umsetzung eines effektiven Umweltschutzes von wesentlicher Bedeutung. In der Aarhus-Konvention haben deshalb im Juni 1998 37 Staaten, darunter auch Deutschland, nachfolgende Rechte der Bürger und Bürgerinnen festgeschrieben:
- Zugang zu Umweltinformationen
- Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren
- Zugang zu Gerichten
- Mit Hilfe dieser Rechte kann jede Bürgerin/jeder Bürger Einfluss auf Entscheidungen und Vorhaben nehmen und sich aktiv für den Erhalt der Umwelt einsetzen
Seit 14.2.2005 ist das Gesetz zur Umweltinformation neu geregelt. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet.
Das Geoportal des Kreises Coesfeld ( www.kreis-coesfeld.de/gisportal/) ist ein rechnergestütztes Auskunftssystem u.a. für umweltrelevante Daten.
Hinweis: Einzelne Themen enthalten personenbezogene Daten und sind daher nur für einen bestimmten Nutzerkreis nach Registrierung / Anmeldung zugänglich.
Hinweise:
Neben den hier dargestellten Daten besteht die Möglichkeit weitere Informationen über die Umwelt bei nachfolgenden Internetanschriften zu erhalten:
- Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW: www.uvo.nrw.de
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: www.lanuv.nrw.de
- Naturförderstation im Kreis Coesfeld: www.naturfoerderstation.de
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates
- Umweltinformationsgesetz UIG (gilt nur für informationspflichtige Stellen des Bundes)
- Umweltinformationsgesetz des Landes NRW
- Handhabung des Umweltinformationsanspruches im Lande NRW (Gem. RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Innenministeriums, des Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 17.09.2005)
- Umweltinformationsgesetz
Kosten
Die Gebühren für Umweltinformationen richten sich nach Nr. 15 c der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -AVwGebO NRW.
Danach sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei.