Mit der Einführung der TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Technische Regel wassergefährdender Stoffe) im August 2004 wurde ein bundesweit einheitlicher Standard für den Bau und Betrieb von Tankstellen geschaffen.

Für den Neubau und bei wesentlicher Änderung einer öffentlichen Tankstelle oder einer Eigenverbrauchstankstelle sind die Anforderungen der TRwS 781 verbindlich vorgeschrieben. Von diesen Regelungen darf nur dann abgewichen werden, wenn mindestens eine gleichwertige Sicherheit nachgewiesen wird.

Unter Umständen kann eine Befreiung von der Eignungsfeststellung erfolgen, wenn rechtzeitig vorab ein Prüfbericht eines zugelassenen Sachverständigen mit allen Unterlagen vorgelegt wird.

Im Wesentlichen müssen auch die „Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch“ dieselben Anforderungen erfüllen wie öffentliche Tankstellen.

Rechtsgrundlagen