Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Osterfeuern
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Osterfeuern ist nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Amt/Fachbereich
32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht