Altlasten
Was sind eigentlich Altlasten und schädliche Bodenveränderungen?
Altlasten werden in Altablagerungen und Altstandorte unterschieden.
Altlasten sind: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind ( Altablagerungen ), und Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen (Ölen, Benzinen, Reinigungsmittel etc.) umgegangen worden ist ( Altstandorte ), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren nachweislich hervorgerufen werden. Bis dieses z.B. anhand von Analysen belegt wurde, spricht man von Verdachtsflächen bzw. Altlastverdachtsflächen.
Schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Die Vorgehensweise und die einzelnen Verfahrensschritte bei der Erfassung von Altlasten ist nachfolgend dargestellt. Weiter Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.
Erfassung von Verdachtsflächen / Altlastenkataster
Im Kreis Coesfeld werden die Altablagerungen und Altstandorte sowie die entsprechenden Verdachtsflächen in einem Kataster erfasst und nach dem dargestellten Bearbeitungsschema einer Beurteilung unterzogen. Recherchen und Untersuchungen von Altstandorten, Altlablagerungen oder Verdachtsflächen ergeben eine Vielzahl an Informationen, die erfasst und ausgewertet werden müssen. Dazu gehören Lage und Größe der Fläche, Analysenergebnisse des Bodens oder des Grundwassers sowie die verschiedenen Nutzungen im Laufe der Zeit.
Am 31.12.2014 waren insgesamt 317 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen im Altlastenkataster des Kreises Coesfeld aufgenommen.
Wie erhalte ich konkrete Auskunft aus dem Altlastenkataster?
Der Kreis Coesfeld ist befugt, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen, Altstandorte und Verdachtsflächen mitzuteilen:
Insbesondere Grundstückseigentümer und andere Nutzungsberechtigte (Mieter oder Pächter) sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an den Daten haben (Kauf- und Investitionsinteressenten, Architekten, Bauingenieure und Rechtsanwälte) können Auskunft erhalten.
Karten zu Altlasten finden Sie im GIS-Portal. Das GIS-Portal des Kreises Coesfeld ist ein rechnergestütztes Auskunftssystem u.a. für umweltrelevante Daten.
Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erfolgt die Auskunft aber grundsätzlich in schriftlicher Form.
Weitergehende Maßnahmen
Erstbewertung – orientierende Untersuchung
Nach der Erfassung der Verdachtsflächen müssen diese hinsichtlich der möglichen Gefährdungen für Mensch und Umwelt beurteilt werden. Neben der Aktenrecherche werden zusätzlich auch die (hydro)-geologischen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Nutzungen bei der Beurteilung herangezogen. Bei Flächen, die ein Gefährdungspotential aufweisen, ist eine orientierende Untersuchung durchzuführen.
Gefährdungsabschätzung
Sollte sich der Gefahrenverdacht durch die orientierende Untersuchung bestätigen, erfolgen in der Regel weitere Untersuchungen am Standort. Neben Bohrungen oder anderen technischen Erkundungen werden chemische Analysen des Bodens, des Grundwassers und der Bodenluft vorgenommen. Falls hierbei erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen festgestellt werden, müssen Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Sanierung/Sicherung
In der überwiegenden Zahl der Fälle erstrecken sich Sanierungsmaßnahmen auf die Beseitigung der festgestellten Bodenverunreinigungen. Daneben gibt es aber noch eine Auswahl anderer Verfahren, die zum Einsatz kommen, wenn ein Entfernen des verunreinigten Materials nicht möglich ist, wie z. B. bei der Grundwasserreinigung. Generell ist bei allen Maßnahmen – nicht nur bei Sanierungen und Sicherungen – der Einzelfall zu beurteilen. Die Entscheidung über Art und Umfang der ausgewählten Maßnahme muss stets unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen (geologische / hydrogeologische Verhältnisse, Nutzung u. ä.) und des vorhandenen Schadstoffspektrums erfolgen.
In der Regel schließt sich an die Sanierungsphase eine längere Überwachungsphase an. Hierbei handelt es sich häufig um wiederkehrende Beprobungen des Grundwassers, um einen dauerhaften Erfolg der Sanierung zu gewährleisten.
Flächenrecycling
Über 100 Jahre industrielle Entwicklung ohne ausreichende Umweltschutzmaßnahmen haben auch im Kreis Coesfeld Spuren hinterlassen, die in einem Jahrzehnt nicht beseitigt werden können. Inzwischen lässt sich aber das Ausmaß der Schäden besser einschätzen. Für viele Flächen ist bereits klar, dass keine Gefahr besteht und eine unbedenkliche (Wieder-) Nutzung möglich ist.
Bei einer erneuten Nutzung ehemaliger Industrie- und Gewerbegrundstücke (Flächenrecycling) bieten sich häufig wirtschaftliche Vorteile. Gleichzeitig kann eine Verringerung des Landschaftsverbrauches realisiert werden. Die vorhanden Ressourcen werden so für nachfolgende Generationen gesichert.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG vom 17.3.1998 (BGBl. I S. 501),
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV vom 12.7.1999 (BGBl. I S. 1554) und
- Landesbodenschutzgesetz - LBodSchG vom 9.5.2000 (GV. NRW. S.439).
- Umweltinformationsgesetz UIG (gilt nur für informationspflichtige Stellen des Bundes / Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (Entwurf)
Kosten
Die Gebühren für Umweltinformationen richten sich nach Nr. 15 c der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -AVwGebO NRW.
Danach sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei.