Immissionsschutz / Nachbarbeschwerden im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen durch Industrie- und Gewerbebetriebe (ohne Gaststätten)
Anwohner von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über Immissionen von Industrie- oder Gewerbebetreiben an den Fachdienst 70 - Umwelt zu wenden. Eine zeitnahe Mitteilung des Beschwerdeanlasses ist hilfreich, damit die erforderlichen Ermittlungen möglichst kurzfristig aufgenommen werden können.
Beschwerden sind wichtige Rückmeldungen über das Handeln von Betreibern, den Zustand einer Anlage und den Handlungsbedarf der Behörde.
Die Immissionsschutzbehörde geht jeder begründeten Beschwerde nach um den Sachverhalt zu ermitteln. Hierzu ist zunächst einmal eine möglichst detaillierte Schilderung der Anwohner wichtig:
- Worum geht es genau?
- Wann treten die Umweltbelästigungen auf?
- Wo treten die Umweltbelästigungen auf?
- Unter welchen Randbedingungen treten die Umweltbelästigungen auf?
All diese Fragen stellt die Immissionsschutzbehörde nicht deshalb, weil sie den Nachbarn misstraut oder ihnen die Nachweispflicht von unzulässigen Immissionen aufbürden will, sondern um sich ein Bild der Situation zu verschaffen und dann mit Hilfe der detaillierten Informationen zielgerichtet mögliche Ursachen zu ermitteln und für eine Behebung sorgen kann.
Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheidet die Immissionsschutzbehörde, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Nachbarschutzes ergriffen werden müssen.
Unabhängig von Beschwerden über konkrete Umweltbelästigungen wünschen sich viele Anwohner Informationen über die Anlagen in ihrer Nachbarschaft und die geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen. In verschiedenen Gesetzen sind die Informationsrechte von Bürgern, aber auch der Schutz von Daten der Anlagenbetreiber geregelt.
Bedingt durch die Tatsache, dass jeder im Alltag einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt ist, richtet sich der größte Teil der Beschwerden gegen Lärmbelästigungen (z. B. verursacht von Baustellen, Straßen-, Schienen und Flugverkehr, Gewerbeanlagen).
Ein weiterer Schwerpunkt sind Staubbelastungen durch Baustellen.
Der Kreis Coesfeld als Untere Immissionsschutzbehörde stellt hier Merkblätter zu den einzelnen Immissionsarten als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes erhalten Sie Informationen zur Vermeidung von Lärmimmissionen und Zuständigkeitshinweise.