Für Baudarlehen des Landes NRW, die für selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an.

Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.

Die Abteilung Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Coesfeld bescheinigt zu diesem Zweck, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.

Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

  • NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum

Zuständigkeiten

Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für die Städte Coesfeld und Dülmen zuständig.

Aufgrund ihrer Größe verfügen die Stadtverwaltungen Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung der Einkommensbescheinigungen.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Einkommenserklärungen (für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist eine Erklärung notwendig)
  • Anlage zur Einkommenserklärung (Angaben zum Haushalt und zu möglichen Freibeträgen)
  • Einkommensnachweise
  • Darlehensvertrag, der mit der NRW.BANK bzw. der Wohnungsbauförderungsanstalt abgeschlossen wurde

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt maximal  20,00 €.