Einkommensbescheinigung zur Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK
Für Baudarlehen des Landes NRW, die für selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an.
Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.
Die Abteilung Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Coesfeld bescheinigt zu diesem Zweck, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum
Zuständigkeiten
Der Kreis Coesfeld ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer für die Städte Coesfeld und Dülmen zuständig.
Aufgrund ihrer Größe verfügen die Stadtverwaltungen Coesfeld und Dülmen über eigene Stellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung der Einkommensbescheinigungen.
Onlinedienstleistungen
- 63 / Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK (PDF)
- 63 / Anlage - Einkommenserklärung im Rahmen der Nutzung öffentlich geförderten Wohnraums / zur Vorlage bei der NRW.BANK (PDF)
- 63 / Anlage - Angaben zum Haushalt (PDF)
- 63 / Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK (Assistent)
- 63 / Anlage - Einkommenserklärung im Rahmen der Nutzung öffentlich geförderten Wohnraums / zur Vorlage bei der NRW.BANK (Assistent)
Unterlagen
- Antragsformular
- Einkommenserklärungen (für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist eine Erklärung notwendig)
- Anlage zur Einkommenserklärung (Angaben zum Haushalt und zu möglichen Freibeträgen)
- Einkommensnachweise
- Darlehensvertrag, der mit der NRW.BANK bzw. der Wohnungsbauförderungsanstalt abgeschlossen wurde
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt maximal 20,00 €.