Darlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Menschen mit Behinderung benötigen Wohnraum, der ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Ziel ist es, auch für Menschen mit schwerer Behinderung Wohnformen von guter Wohnqualität an integrierten Standorten zu schaffen und bestehende stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe an den demografischen Wandel anzupassen.
Gefördert werden Wohnräume für Menschen mit Behinderungen, die das Angebot an Betreuungsleistungen und umfassender Gesamtversorgung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot nutzen. Die Förderung erfolgt insbesondere für die Neuschaffung von Wohnräumen durch
- Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 und 3 WFNG NRW) oder
- Modernisierung von bestehenden Einrichtungen (§ 8 Abs. 5 WFNG NRW)
Die Förderung erfolgt in Form der Gewährung von zinsverbilligten Baudarlehen und der Gewährung von hohen Tilgungsnachlässen.
Für das Antragsverfahren gelten besondere Verfahrensvorschriften (sh. Ziffer 7.7 der FRL öff Wohnen NRW 2024, s. u.), insbesondere ist das Vorhaben vor einer förmlichen Antragstellung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abzustimmen.
Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie im Internet:
Rechtsgrundlagen allgemein
Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024
Unterlagen
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK angeboten und können unter folgendem Link heruntergeladen werden: NRW.BANK
Kosten
Die Gebühren für eine Förderzusage betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme.