BIS: Suche und Detail

Hinweis: Es finden regelmäßige Gruppenberatungen statt, bei denen das Antragsverfahren im Allgemeinen und die erforderlichen Antragsformulare erläutert werden. Eine Teilnahme wird dringend empfohlen, sofern Sie sich nicht durch eine fachkundige Person im Antragsverfahren vertreten lassen. Die nächste Gruppenberatung findet am 29.01.2026 um 10:00 Uhr in Raum 27 im Hauptgebäude (Friedrich-Ebert-Straße 7, Coesfeld) statt. Eine Anmeldung erfolgt per E-Mail an wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de. Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten inkl. Telefonnummer sowie den beabsichtigten Förderbaustein (Neubau/Erwerb/Erwerb mit Modernisierung) an.

 

Das Land NRW fördert die Neuschaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Diese Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

Förderberechtigt sind Haushalte die die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung einhalten (EK-Grp. A) oder diese bis max. 40 % überschreitgen (EK-Grp. B).

Wir bieten Ihnen hier die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A einhält. Sollte Ihr Einkommen voraussichtlich nur geringfügig oberhalb der Einkommensgrenze A liegen (max. 40 %) sollten Sie ihr mögliches Bruttoeinkommen mit der unter Dokumente hinterlegten Übersicht zur Einkommensgruppe B prüfen und ggf. Kontakt zur individuellen Berechnung mit der Bewilligungsbehörde aufnehmen.

 

Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum

Die Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum kann in sämtlichen Orten des Kreises Coesfeld gefördert werden.

Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:

 

Erwerb von gebrauchten Immobilien

Der Erwerb von Immobilien kann ebenfalls in allen Orten des Kreises Coesfeld gefördert werden.

Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:

Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie sich mit wenigen gut durchdachten technischen Maßnahmen und nur geringfügigen Mehrkosten ein barrierefreies Eigenheim schaffen können und dass Sie hierfür z. B. auch noch ein Zusatzdarlehen über 11.500 € mit einem Tilgungsnachlass von 10 % erhalten können? Oder Sie modernisieren Ihre neu erworbene Immobilie und reduzieren dabei bestehende Barrieren. Auch hierfür gibt es öffentliche Mittel nach der Modernisierungsrichtlinie. Gerne beraten wir Sie über die technischen Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Eigenheimes und über die Beantragung des Zusatzdarlehens oder der Modernisierungsmittel.

 

Weiterführende Links

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgendem Link angeboten:

Formulare Neubau/Erwerb

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über einen Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel getroffen.

Amt/Fachbereich

63.2 - Wohnraumförderung

Kosten

Der Gebührenrahmen für eine Förderzusage beträgt aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW 350 € bis 1.000 €.