Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW können zinsverbilligte Darlehen vergeben werden. Teilweise sind hier auch Tilgungsnachlässe möglich.

Diese Darlehen werden für Wohngebäude, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt.

Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen allgemein

Zuständige Stelle

Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

Ansprechpartner

Frau Anne Nickisch

Zuständigkeit bei Förderanträgen für selbst genutztes Wohneigentum: Buchstabenbereich A-Q (Nachname)