Der Kreis Coesfeld ist an vielen Stellen verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung. Er trifft vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen, aber auch zum Schutz der Bevölkerung bei solchen Ereignissen.

Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht, vorzuhalten. Gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden sind sie ebenso für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich (§ 4 BHKG NRW).

Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen und stellen sie in einem Katastrophenschutzplan dar. Dabei sind auch für besondere Gefahren und Objekte, wie z.B. Hochwasser, Stromausfall, Waldbrand oder Bahnunfälle spezielle Gefahrenabwehrpläne zu erstellen bzw. fortzuschreiben.

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend zuständig und verknüpft diese zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen. In diesem Rahmen stellt das BBK auch zahlreiche Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Katastrophenschutz - Kreis Coesfeld (kreis-coesfeld.de).