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ÖPNV: Bus und Bahn im Kreis Coesfeld

Der Kreis Coesfeld ist seit dem 01.01.1996 als Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Regionalverkehr zuständig. Das bedeutet, dass der Kreis Coesfeld über den politisch beschlossenen Nahverkehrsplan eine angemessene Verkehrsbedienung im Kreisgebiet festlegt und diese dann auch zu finanzieren hat. Der Kreis Coesfeld führt diese Aufgabe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe durch, soweit nicht seitens des Gesetzgebers besondere Pflichten (z. B. Erstellung eines Nahverkehrsplanes) auferlegt werden.

Der Nahverkehrsplan für den Kreis Coesfeld kann hier heruntergeladen werden: www.bus-und-bahn-im-muensterland.de/de/zvm/zvm-bus/nahverkehrsplan.php

Bei Kreisgrenzen überschreitenden Regionalbusverkehren haben sich benachbarte Aufgabenträger abzustimmen. Dabei können sie auch in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen festlegen, welcher der Aufgabenträger für die grenzüberschreitende Regionalbuslinie die Zuständigkeit für die Durchführung der Vergabe über den Linienverkehr hat.

 

Aufgaben des Kreises Coesfeld bei der Ausgestaltung des ÖPNV

Die kreisbezogene Planung und Ausgestaltung des ÖPNV erfolgt seit dem 01.08.2022 – wie in den anderen Münsterlandkreisen – vor Ort in der Kreisverwaltung. Dies betrifft insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entscheidungsreife Vorbereitung der Fortschreibung der Nahverkehrspläne
  • Konzipierung von Linien und Linienbündeln, Konzipierung von Änderungen von Linien
  • Vorbereitung und Veröffentlichung der Vorabbekanntmachungen, Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen einschließlich Verkehrsdurchführungsverträgen, Vorbereitung der Zuschlagserteilung, Betreuung Rechtsverfahren
  • Vertragscontrolling einschließlich der Auftaktgespräche mit den Verkehrsunternehmen, Leistungskontrolle und Abrechnung der abgeschlossenen Verkehrsverträge
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Konzessionsanträgen hinsichtlich Linienverkehren nach §§ 42, 43 PBefG
  • Inhaltliche Vorbereitung für die politischen Gremien der Kreise für Belange des ÖPNV
  • Fahrgastinformation / Marketing für einzelne Linien mit Herausgabe von Minifahrplänen, Linienflyern usw.

Die Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt arbeiten darüber hinaus über den Zweckverband Mobilität Münsterland eng zusammen, um münsterlandweit gute ÖPNV-Leistungen nach einheitlichen Qualitätskriterien und Bedienungsstandards ihren Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können.

 

Aufgaben des ZVM Mobilität

Dem ZVM Mobilität wurden dabei insbesondere folgende Aufgaben durch die Kreise übertragen:

  • Umsetzung von verkehrsunternehmensübergreifenden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (insbesondere bei größeren Projekten der Umsetzung der Nahverkehrspläne)
  • Kontinuierliche Begleitung von Maßnahmen zur Kundeninformation (Fahrplanauskunft über Internet, Telefon, große Fahrplanhefte etc.)
  • Erarbeitung von Stellungnahmen aus ÖPNV-Sicht zu Planungen anderer Behörden (z. B. Nahverkehrsplanung anderer Aufgabenträger, Verkehrsplanungen des Landes)
  • Fachliche Unterstützung im Bereich Tarif und Vertretung in den entsprechenden Gremien

 

Aufgaben des ZVM Bus

Beim ZVM Mobilität ist aber weiterhin der Fachbereich ZVM Bus für die Aufgaben zuständig, die sehr stark spezialisiertes Fachwissen erfordern und zentral für alle Kreise wahrgenommen werden können. Dies sind insbesondere die Aufgaben:

  • Durchführung und Begleitung notwendiger Datenerhebungen für die Nahverkehrspläne
  • Qualitätsmanagement mit Umsetzung der von den Kreistagen formulierten Qualitätsansprüche, z. B. bei wettbewerblichen Verfahren, Kontrolle der Umsetzung von Qualitätsvorgaben, Organisation und Einsatz von Profitestern, Auswertung von Qualitätskontrollen
  • Bearbeitung des Fördermanagements, z. B. Förderverfahren gemäß § 11 a ÖPNVG NRW, Förderung für Fahrgastinformation
  • Bearbeitung des Erlösmanagements mit Einnahmenmeldung, Monitoring Einnahmeentwicklung, Verhandlung und Prüfung Einnahmeaufteilung, Prüfung und Bearbeitung Anfragen der Tarifgemeinschaft, Berechnung Billigkeitsleistungen für Förderverfahren wie den ÖPNV-Rettungsschirm, Anspruchserhebung für Fremdnutzer 

Diese zentrale Aufgabenwahrnehmung des ZVM Bus für die Aufgabenträger regelt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer mandatierenden Aufgabenübertragung nach § 23 Ab. 2 Satz 2 GkG zwischen den Kreisen und dem ZVM Mobilität.

 

Regionaler Schienenverkehr

Seit 2008 liegt die Aufgabenträgerschaft für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) für den Kreis Coesfeld beim Nahverkehr Westfalen- Lippe (NWL). Der NWL hat die Aufgabenwahrnehmung dezentral auf seine Standorte Unna (Zentrale), Bielefeld, Münster, Paderborn und Siegen verteilt. Der Zweckverband Mobilität Münsterland“ (ZVM) zählt zu den fünf Mitgliedszweckverbänden im NWL und er entsendet 11 Vertreter aus seiner Verbandsversammlung in die Verbandsversammlung des NWL.