Reisen in Staaten des Schengener Durchführungsabkommens

Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie medizinisches Cannabis bzw. cannabishaltige Arzneimittel, dürfen von Patientinnen und Patienten mit der für die Dauer der Reise (max. 30 Tage) entsprechenden Menge mitgeführt werden, sofern eine von der verschreibenden ärztlichen Person ausgefüllte und anschließend beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Die Mitnahme von beauftragten Personen ist nicht zulässig ist, da Betäubungsmittel bzw. Cannabisarzneimittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass für jedes Betäubungsmittel bzw. Cannabisarzneimittel (auch unterschiedliche Wirkstoffstärken) eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist.

Zum Schengen-Raum gehören (Stand 01/2025):

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Reisen in Nicht-Schengen-Staaten

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens bestehen keine international abgestimmten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmittel bzw. Cannabisarzneimittel. Auch hier wird dem Reisenden empfohlen, sich von der verschreibenden ärztlichen Person eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen und diese ebenfalls beglaubigen zu lassen.

Es wird darüber hinaus dringend empfohlen, da der Reisende die Verantwortung trägt, ob die Einreisebestimmungen eingehalten werden, sich bereits vor Reiseantritt bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziel- oder Transitlandes über die dort geltende Rechtslage zu informieren, da einige Länder bspw. die Menge der Arzneimittel beschränken oder die Mitnahme generell verbieten.

Ansprechpartner

Gesundheitsamt - Coesfeld
Frau Kirsch und Frau Focke
02541 18-5446

Gesundheitsamt - Nebenstelle Dülmen
02594 9436-5322

E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de

 

Verfahrensablauf

Es können nur originale Bescheinigungen, die vollständig und sachlich richtig ausgefüllt sind, beglaubigt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn einen Termin zur Beglaubigung in Coesfeld oder Dülmen (s. Ansprechpartner) oder senden die zur Beglaubigung erforderlichen Unterlagen an das Gesundheitsamt (s. zuständige Stelle).

Erforderliche Unterlagen:

  • vom verschreibenden Arzt vollständig ausgefülltes Formular im Original
  • Betäubungsmittelrezept oder Rezept (in Kopie)
  • Personalausweis/Reisepass (in Kopie) zur Überprüfung der Identität

Hinweis: Das persönliche Erscheinen von Kindern und Jugendlichen ist nicht erforderlich.

Links:

Kosten

Auf Anfrage