ALKIS-Umstellung auf die GeoInfoDok 7
Zur Führung des Liegenschaftskatasters wird das Programmsystem ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingesetzt.
Aufgrund einheitlicher Vorgaben sind die Liegenschaftsdaten aller Bundesländer vom alten Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) in das neue Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) zu überführen (Migration).
Die Überführung der Liegenschaftsdaten des Kreises Coesfeld in das neue Datenmodell begann am 11. Oktober 2024.
Mittlerweile sind die Konformitätserklärung gegenüber der Bezirksregierung Münster abgegeben, die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters nach der GeoInfoDok 7.1.2 gemäß Nummer 4.4 des Geobasisdaten-Migrationserlasses vom 21. September 2022 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in der aktuell gültigen Fassung öffentlich bekannt gegeben und die Installationsarbeiten für die Erhebungs- und Qualifizierungskomponente von ALKIS-Daten und dem GIS-Portal abgeschlossen worden.
Am 2. Dezember 2024 wurde mit der Einarbeitung der vor der Umstellung eingereichten, aber nicht mehr übernommenen bzw. in der Umstellungsphase eingereichten Vermessungsschriften ins ALKIS begonnen. Aufgrund der Fülle der Anträge, wird es eine gewisse Zeit dauern das Kataster zu aktualisieren.
Die im Liegenschaftskataster nachrichtlich zu führenden Daten der Grundbuchverwaltung wurden während der Migration nicht aktualisiert. Auch hier wird es eine gewisse Zeit dauern, die seit dem 09. Oktober 2024 eingereichten Eintragungsbekanntmachungen ins ALKIS einzuarbeiten. Um gesicherte Eigentümerdaten zu erhalten, nutzen Sie nach Möglichkeit die Internet-Grundbucheinsicht. Steht Ihnen dieser Weg nicht zur Verfügung, wenden Sie sich an die Katasterauskunft (Tel.: 02541-18-6701), die Mitarbeitenden dort helfen Ihnen gerne weiter.
Der automatisierte Abruf von Vermessungsunterlagen und die Reservierung von Punktkennzeichen ist über die webbasierte Anwendung 3A Web ANTRAG ab sofort wieder möglich.
Der Zugang zu den Daten über die Bezugsplattform Vermessungsunterlagenportal des Landes NRW funktioniert aufgrund weiterer Installationsarbeiten noch nicht.
Sie haben keinen Zugang zur Anwendung 3A Web Antrag des Kreises Coesfeld und benötigen dringend Vermessungsunterlagen oder eine Reservierung von amtlichen Punktkennzeichen? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Mitarbeitenden der Unterlagenausfertigung. Sie erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: vermessungsunterlagen@kreis-coesfeld.de .
Kontaktieren Sie uns bitte in jedem Fall, wenn die von uns betreuten Applikationen oder Webseiten nicht ordnungsgemäß funktionieren (Tel.: 02541-18-6821).
Ab sofort müssen die Daten für die Fortführung des Liegenschaftskatasters von Ihnen im neuen Datenformat (GeoInfoDok 7.1.2) eingereicht werden.
Hinweis zu den im Kreisgebiet im ALKIS digitalisiert nachgewiesenen Grenz- und Netzpunkten (Aufnahmepunkte, sonstige Vermessungspunkte). Für sie war i.d.R. im Nachweis unter der GeoInfoDok6 keine amtliche Punktkennung vergeben. Im Zuge der Migration wurde diesen Vermessungspunkten eine amtliche Punktkennung gem. Nr. 3.1.3 Liegenschaftskatastererlass (LiegKatErl.) zugeordnet. Diese Punktkennzeichen können Sie nur dem digitalen Nachweis entnehmen, sie wurden nicht in den archivierten Fortführungsrissen nachgetragen.
Informationen über den aktuellen Stand der landesweiten Umstellungsarbeiten der einzelnen Katasterbehörden veröffentlicht die Bezirksregierung Köln mit der sog. Meilensteinplanung unter dem Link Geobasisdaten-Migrationserlass NRW.
Alle von der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Dokumente zur Umstellung auf die GeoInfoDok 7.1.2 können auf dem BSCW-Server unter dem Link Vorgaben ALKIS NRW 7.1.2 eingesehen werden.