KlimaPakt
Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept ist ein wichtiger Baustein in der Energie- und Klimaschutzstrategie des Kreises Coesfeld und ist die konsequente Fortführung der bisherigen Bestrebungen ergänzend zum European Energy Award.
Ziel des Klimaschutzkonzeptes war es, Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu entwickeln. Inhaltlich wurde dies durch die Arbeit in unterschiedlichen Handlungsfeldern umgesetzt, die die gesamte Spanne des Themenbereich Energie und Klimaschutz abbilden. Die Erarbeitung zahlreicher Umsetzungsmaßnahmen soll dies gewährleisten. Eine der zentralen Maßnahmen war die Schaffung des KlimaPakts Kreis Coesfeld. Dabei handelt es sich um ein regionales Netzwerk des Kreises Coesfeld zur Unterstützung der Klimaschutzaktivitäten im Kreisgebiet. Der KlimaPakt wird als Gemeinschaftsprojekt aufgebaut und soll den Wissenstransfer im Kreisgebiet bezüglich Umweltschutz unterstützen und vor allem Identifikation mit dem Thema Klimaschutz/Klimawandel stiften und als Plattform zur Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung von Klimaschutzaktivitäten im Kreis Coesfeld dienen.
Der KlimaPakt Kreis Coesfeld ist offen für alle.
KlimaPakt Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts, die Projekte oder Veranstaltungen im Kreis Coesfeld mit interkommunaler Strahlkraft durchführen. Die Mitgliedschaft im KlimaPakt des Kreises Coesfeld ist keine Fördervoraussetzung, wird jedoch nahegelegt.
Interkommunaler Strahlkraft bedeutet, dass das Thema der Veranstaltung oder des Projektes nicht nur auf örtlicher Ebene, sondern auch über Gemeindegrenzen hinweg Aufmerksamkeit erregen kann und Teilnehmende gewinnt.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Durchführungen von Kleinstprojekten und Veranstaltungen im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Beispielsweise seien angeführt:
- Material und Anschaffungen für eine Projektdurchführung,
- Honorare für Referentinnen und Referenten,
- Raummieten,
- Druckkosten,
- Beschaffung und Erstellung von Werbematerial.
Die Förderung von bereits durchgeführter oder laufender Projekte ist leider nicht möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Die Förderung erfolgt zu 100 % (Vollfinanzierung) mit einer maximalen Fördersumme von 500 Euro pro Antragstellung.
- Pro Jahr kann grundsätzlich ein Antrag pro Privatperson/Organisation positiv beschieden werden.
- Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundprinzip", wobei nur vollständige Anträge berücksichtigt werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung. Die Förderung hängt von der Förderwürdigkeit des Vorhabens und der Bereitstellung ausreichender Fördermittel ab.
- Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P KrCOE) finden Anwendung.
- Über die Fördermittelzusage entscheidet die Geschäftsstelle des KlimaPaktes Kreis Coesfeld.
Wie wird gefördert?
- Zuwendungsart: Es handelt sich um eine Projektförderung.
- Finanzierungsart: Die Förderung erfolgt durch Vollfinanzierung. Die maximale Zuwendung je Vorhaben beträgt 500 EUR. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht gefördert werden.
- Form der Zuwendung: Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer und einmaliger Zuschuss.
- Auszahlung der Zuwendung: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich aufgrund bereits geleisteter Zahlungen im Erstattungsverfahren (Kostenerstattungsprinzip).
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsformular. Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, um eine Berücksichtigung zu gewährleisten. Nach Prüfung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Rückmeldung über Entscheid einer Fördermittelzusage oder Absage. Mit einer Fördermittelzusage erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
Hinweise
- Die Durchführung des beantragten Vorhabens darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheids erfolgen (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns). Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt vor, sobald vor Erteilung des Zuwendungsbescheids bereits eine verbindliche Kaufverpflichtung zum konkreten Fördergegenstand geschlossen wurde (z.B. Lieferungs- oder Leistungsvertrag) bzw. eine Kaufverpflichtung ohne schriftlich festgelegtes vorbehaltloses Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung getroffen worden ist. Eine rückwirkende Förderung von bereits durchgeführten Vorhaben ist ausgeschlossen. Möglicherweise bereits vorab entstandene Planungskosten beeinträchtigen die Förderung jedoch grundsätzlich nicht.
- Die Auszahlung der Förderung ist an die Vorlage der entsprechenden Rechnung(en) und Zahlungsbelege gebunden
- Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind verpflichtet im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form auf die Förderung durch den KlimaPakt hinzuweisen.
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm können in der Förderrichtlinie zum Förderprogramm des KlimaPaktes Kreis Coesfeld 2024 nachgelesen werden.
Zum Verwendungsnachweis (nachdem Zuwendungsbescheid vorliegt)
Amt/Fachbereich
01.1 - Mobilität und Kreisentwicklung