Amtsärztliche Gutachten
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, das Asylbewerbergesetz oder die Beihilfeverordnung. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.
Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben.
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden z. B.
- die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
- die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
- die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
- eventuelle Dienstunfallfolgen,
- die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
- die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt (z. B. Hilfe zur Pflege).
Wo findet die Amtsärztliche Untersuchung statt?
Die Untersuchung wird im Gesundheitsamt Dülmen durchgeführt:
Gesundheitsamt Dülmen, Kreuzweg 25, 48249 Dülmen
Unterlagen
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.