„Et glöwt gar kin Mensk, wat sick in so‘ne Wallhiege, jüst äs wi se bi us in use schöne Mönsterland noch häbt, alle uphölt“1

Doch! Wir glauben das und möchten mit Ihrer Hilfe neue Hecken in unser schönes Münsterland pflanzen. Hecken sind nicht nur ein unverkennbares Merkmal unserer Münsterländer Parklandschaft, sondern können vielfältige Funktionen wie Windschutz, Schutz vor Bodenerosion und Verbesserung des Kleinklimas übernehmen und zum Ausgleich des Wasserhaushaltes beitragen. Sie bieten Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Vogelarten, Insekten, Amphibien und Reptilien und stellen für Fledermäuse wichtige Leitlinien und Nahrungshabitate dar. Als Korridore in der freien Landschaft tragen Hecken maßgeblich zum Biotopverbund bei.

Sie besitzen ein passendes Grundstück in der freien Landschaft? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei, neue Hecken auf Ihrem Grundstück anzulegen. Von der Planung bis zur Umsetzung und Pflege in den ersten zwei bis drei Standjahren übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen (s. Anmeldeformular) sämtliche Arbeitsschritte und Kosten.

Gefördert und gepflanzt wird jedoch nur im Außenbereich, denn die Pflanzstandorte sollen Raum für mindestens dreireihige freiwachsende Feldhecken bieten, damit die Hecke mit einem vorgelagerten Saum ihre volle ökologische Wirkung entfalten kann. Aus Genehmigungsverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtungen oder sonstige Umsetzungsverpflichtungen nach anderen Gesetzesvorgaben dürfen wir jedoch nachvollziehbarer Weise nicht fördern.

Wenn Sie Interesse an einer geförderten Heckenpflanzung auf Ihrem Grund und Boden haben, können Sie über die Emailadresse Hecken@kreis-coesfeld.de Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde aufnehmen oder den nebenstehenden Kontakt anrufen.

Die Anmeldephase des Jahres 2025 läuft vom 01.02.2025 bis zum 31.03.2025.

Bitte füllen Sie die zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. „Dokumente“ im rechten Kasten) soweit wie möglich vollständig aus und senden Sie sie per Mail zurück. Bei Fragen können Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson wenden.

Gemeinsam mit Ihnen und der unteren Naturschutzbehörde wird anschließend abgestimmt, ob sich der jeweilige Standort eignet. Die Pflanzung findet je nach Witterung im darauffolgenden Herbst oder Frühjahr statt.

Wir weisen darauf hin, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 39 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW sind und demzufolge dauerhaft zu erhalten sind.

 

1 Joachim Lütke Laxen, Bauer, Gimbte aus: : Das schöne Münster- Laßt die Wallhecken stehn! Städtisches Verkehrsamt in Verbindung mit dem Verkehrsverein (Hrsg.). Heft Nr. 10. Oktober 1934. Münster