Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitrag für Klima- und Umweltschutz leisten und Hecken als wichtige ökologische Lebensräume und positiv-klimatische Elemente anpflanzen wollen, können sich bei der unteren Naturschutzbehörde melden. Der Kreis übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflanzkosten und die Kosten für die anfängliche Entwicklungspflege. Gefördert und gepflanzt wird jedoch nur im Außenbereich, denn die Pflanzstandorte sollten Raum für mindestens dreireihige Feldhecken bieten, damit die Hecke mit einem vorgelagerten Saum ihre volle ökologische Wirkung entfalten kann.

Der Kreis Coesfeld weist darauf hin, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anpflanzungen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 39 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW sind und demzufolge dauerhaft zu erhalten sind.

Aus Genehmigungsverfahren resultierende Ausgleichsverpflichtungen oder sonstige Umsetzungsverpflichtungen nach anderen Gesetzesvorgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Wer Interesse an einer geförderten Heckenpflanzung auf seinen Flächen hat, kann über die Emailadresse Hecken@kreis-coesfeld.de Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde aufnehmen.

Die Anmeldungen werden dann jeweils im Frühjahr gebündelt bearbeitet.

Die Anmeldephase des Jahres 2024 läuft vom 01.03.2024 bis zum 30.04.2024.

Bitte füllen Sie die zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. „Dokumente“ im rechten Kasten) vollständig aus und senden Sie sie per Mail zurück. Bei Fragen können Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson wenden.

Gemeinsam mit Ihnen und der unteren Naturschutzbehörde wird anschließend abgestimmt, ob sich der jeweilige Standort eignet. Die Pflanzung findet je nach Witterung im darauffolgenden Herbst oder Frühjahr statt. 

Der Kreis übernimmt dann die komplette Organisation der Maßnahme sowie die Pflege der ersten zwei bis drei Jahre.