Kinderschutz | Kindeswohlgefährdung
Notfallnummern für das Kreisjugendamt Coesfeld
Beratung und Schutz
Dein/Ihr Draht zum Jugendamt bei Kindeswohlgefährdungen:
02541/ 18-5170
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,auch für euch gilt natürlich, dass Ihr euch im Falle einer Notsituation über diese Telefonnummer jederzeit Hilfe holen könnt.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Kreisjugendamt Coesfeld
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld gehört zu den wichtigsten Zielen des Kreisjugendamtes.
Es nimmt seinen Schutzauftrag aktiv wahr, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden.
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können sich dabei auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wenn Sie als Eltern, Mutter, Vater Rat, Unterstützung und Hilfe benötigen, ob bei der Erziehung Ihrer Kinder, bei der Bewältigung akuter Krisensituationen, oder Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes/Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können:
Warten Sie nicht ab, sondern sprechen Sie uns an!
"Ich werde misshandelt", "Ich werde missbraucht", "Meine Eltern kümmern sich nicht um mich" -
Hol Dir Hilfe, die Fachkräfte des Jugendamtes können Dir helfen!
Der Allgemeine Soziale Dienst bietet seine Hilfe und Unterstützung an. Für jede Kommune im Kreis Coesfeld gibt es im Allgemeinen Sozialen Dienst einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin.
Eine Beratung oder auch eine Gefährdungsmeldung ist auch ohne Nennung des Namens möglich.
Ebenso gibt es Beratungsangebote für Fachkräfte: Wenn Sie sich als Arzt, Lehrer, Psychologe, pädagogische Fachkraft in einem konkreten Einzelfall von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen wollen, können auch Sie sich gerne beim Kreisjugendamt Coesfeld melden.
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.