Rundfunkgebührenbefreiung
Diese Dienstleistung wird von den Städten und Gemeinden erbracht. Die Anschriften, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld finden Sie auf unserer Seite "Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld".
Voraussetzungen
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungsgrund 407
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungsgrund 409
Unterlagen
Welche Nachweise sind erforderlich?
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid
Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:
- Name des Leistungsempfängers
- Welche Leistung gewährt wird
- Leistungszeitraum
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.
Rechtsgrundlagen
- Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)