Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft einschließlich Speise- und Frittierfette aus Restaurants, Gaststätten mit einer Konzession als Speisegaststätte, Imbissstuben, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Caterings und Großküchen müssen grundsätzlich getrennt vom Restmüll erfasst und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Diese Materialien unterliegen dem Tierische Nebenprodulkte Beseitigungsrecht und werden gemäß Ihrer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in Risikokategorien eingeteilt.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.