Fahrzeugschein verloren/unbrauchbar/gestohlen
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren hat, diesem gestohlen wurde oder der alte Fahrzeugschein unbrauchbar ist, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Erste Anlaufstelle bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie:
- das unbrauchbar gewordene Dokument
- gültigen Lichtbildausweis
- ggf. Vollmacht
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen worden ist, benötigen Sie:
- die schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlanzeige;
darin muss das Dokument und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges aufgeführt sein, dessen Diebstahl angezeigt wurde - gültigen Lichtbildausweis
- ggf. Vollmacht
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren ist, benötigen Sie:
- formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person; darin muss mind. das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie Name und Unterschrift des Halters enthalten sein
- gültigen Lichtbildausweis
- ggf. Vollmacht
Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung
Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten um bargeldlose Zahlung.