Fahrzeugschein verloren / unbrauchbar / gestohlen
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren hat, diesem gestohlen wurde oder der alte Fahrzeugbrief unbrauchbar ist, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Erste Anlaufstelle bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Es ist ein Online-Termin erforderlich.
Portal zur Terminreservierung
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie:
- das unbrauchbar gewordene Dokument
- gültigen Lichtbildausweis
- ggf. Vollmacht
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen worden ist, benötigen Sie:
- die schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige;
darin muss das Dokument und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges aufgeführt sein, dessen Diebstahl angezeigt wurde - gültigen Lichtbildausweis
- ggf. Vollmacht
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren ist, benötigen Sie:
- formlose Verlusterklärung der fahrzeugshaltenden Person
- gültigen Lichtbildausweis
- ggf. Vollmacht
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.