Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren hat, diesem gestohlen wurde oder der alte Fahrzeugbrief unbrauchbar ist, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.

Erste Anlaufstelle bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.

Es ist ein Online-Termin erforderlich.
Portal zur Terminreservierung

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie:

  • das unbrauchbar gewordene Dokument
  • gültigen Lichtbildausweis
  • ggf. Vollmacht
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen worden ist, benötigen Sie:

  • die schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige;
    darin muss das Dokument und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges aufgeführt sein, dessen Diebstahl angezeigt wurde
  • gültigen Lichtbildausweis
  • ggf. Vollmacht

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren ist, benötigen Sie:

  • formlose Verlusterklärung der fahrzeugshaltenden Person
  • gültigen Lichtbildausweis
  • ggf. Vollmacht

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

 

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

 

 

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.