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Ein Großteil der Aufgaben zur Kreisstraßenunterhaltung wird vom zentralen Bauhof in Dülmen-Buldern wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen die  Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der Kreisstraßen, Brücken, Lichtsignalanlagen, Grünanlagen, den Winterdienst sowie die Streckenkontrollen.

Zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Straßenzustands werden regelmäßige Streckenkontrollen durchgeführt. Im Rahmen dieser Streckenkontrollen werden kleinere Schäden an den Straßen, Brücken und Radwegen beseitigt.

In der Zeit vom 01.11 – 31.03. führt der Kreis Coesfeld ab 04:00 Uhr in den Morgenstunden einen Winterdienst durch. Bei besonderen Witterungsverhältnissen werden die Kreisstraßen auch über den ganzen Tag und an den Wochenenden geräumt und gestreut.
Eine gesetzliche Streu- und Räumpflicht für Kreisstraßen besteht auf der freien Strecke nicht.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Städte und Gemeinden für den Winterdienst verantwortlich.

 

Unfallschäden an Kreisstraßen werden am Bauhof in Buldern bearbeitet und kurzfristig beseitigt. Die eingehenden Unfallanzeigen werden registriert und mit dem Verursacher oder der Versicherung abgerechnet. Die häufigsten Schäden entstehen an Verkehrszeichen, Leitplanken, Ampelanlagen und Bäume.

Meldungen über Straßenschäden nimmt der Bauhof in Dülmen- Buldern entgegen

Öffnungszeiten des Kreisbauhofes in Dülmen – Buldern
Gewerbestraße 45, 48249 Dülmen:

  • Vom 01.03. bis 30.09., Montag bis Donnerstag 06:30 – 15:15, Freitag von 06:30 – 12:00
  • Vom 01.10. bis 28.02., Montag bis Donnerstag 07:30 – 16:15, Freitag von 07:30 – 13:00
    Weitere Termine sind nach gesonderter Vereinbarung möglich

Hinweis:

Für  Landes- und Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Telefon: 02541/742-0
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Internet: strassen.nrw.de

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Amt/Fachbereich

66 - Straßenbau und -unterhaltung