Kreisstraßenunterhaltung (Bauhof Dülmen-Buldern)
Ein Großteil der Aufgaben zur Kreisstraßenunterhaltung werden vom zentralen Bauhof in Dülmen - Buldern wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der Kreisstraßen, Brücken, Lichtsignalanlagen, Grünanlagen, den Winterdienst sowie die Streckenkontrollen.
Zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Straßenzustand werden regelmäßige Streckenkontrollen durchgeführt. Im Rahmen dieser Streckenkontrollen werden kleinere Schäden an den Straßen, Brücken und Radwegen beseitigt.
In der Zeit vom 01.11- 31.03. führt der Kreis Coesfeld ab 4:00 Uhr in den Morgenstunden einen Winterdienst durch. Bei besonderen Witterungsverhältnissen werden die Kreisstraßen auch über den ganzen Tag und an den Wochenenden geräumt und gestreut.
Eine gesetzliche Streu- und Räumpflicht für Kreisstraßen besteht auf der freien Strecke nicht.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Städte und Gemeinden für den Winterdienst verantwortlich.
Unfallschäden an Kreisstraßen werden am Bauhof in Buldern bearbeitet und kurzfristig beseitigt. Die eingehenden Unfallanzeigen werden registriert und mit dem Verursacher oder der Versicherung abgerechnet. Die häufigsten Schäden entstehen an Verkehrszeichen, Leitplanken, Ampelanlagen und Bäume.
Meldungen über Straßenschäden nimmt der Bauhof in Dülmen- Buldern entgegen
Öffnungszeiten des Kreisbauhofes in Dülmen – Buldern
Gewerbestraße 45, 48249 Dülmen:
- Vom 01.03 bis 30.09., Montag bis Donnerstag 6:30 - 15:15, Freitag von 6:30 -12:00
- Vom 01.10 bis 28.02., Montag bis Donnerstag 7:30 - 16:15, Freitag von 7:30 -13:00
Weitere Termine sind nach gesonderter Vereinbarung möglich
Hinweis:
Für Landes- und Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Telefon: 02541/742-0
E Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Internet: www.strassen.nrw.de
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung