Sie haben einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt?

Sie haben einen positiven BAMF-Bescheid erhalten?

Dann gilt für Sie Folgendes:

Je nach zuerkanntem Schutzstatus erhalten Sie auf Antrag eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt für Asylberechtigte, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiär Schutzberechtigten drei Jahre. Sollte das BAMF bei Ihnen ein Abschiebungsverbot festgestellt haben, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt.

Wenn Sie eine Anerkennung vom BAMF erhalten haben, werden Sie unaufgefordert von der Ausländerbehörde angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert.

Sie können aber auch alternativ schon vor der Mitteilung der Ausländerbehörde einen Antrag stellen.

Das Antragsformular finden Sie zum Download auf dieser Seite. Dieses Formular kann nur von Schutzberechtigten verwendet werden.

 

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz

Asylgesetz