Umverteilung / Umzug im Ausländerrecht
Der Antrag auf Umverteilung ist bei der aktuell zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag an die zuständige Behörde des Zuzugsortes weitergeleitet. Abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus und vom Zuzugsort (bundeslandintern oder bundeslandübergreifend) erfolgt die Weiterleitung ggf. über die zuständigen Landesbehörden.
Die Entscheidung über den Antrag wird von der Zuzugsbehörde oder, nach Eingang der Entscheidung der Zuzugsbehörde, von der aktuell zuständigen Ausländerbehörde versandt.