Spielgruppenförderung
Spielgruppen sind ein niederschwelliges sozialpädagogisches Angebot, in dem Kinder bis zum Eintritt in eine Kindertageseinrichtung betreut werden. Es sind feste Gruppen für Kinder, die den Kontakt zu anderen Kindern ermöglichen und ihnen soziale Erfahrungen in einer überschaubaren Gruppe vermitteln sollen.
In einer Spielgruppe werden in der Regel mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut. Sie gilt als Tageseinrichtung gemäß § 22 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII), aber nicht als Einrichtung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW. Eine finanzielle Förderung mit Landesmitteln nach dem KiBiz ist daher nicht möglich. Das Kreisjugendamt fördert Spielgruppen auf Antrag finanziell mit 10 EUR pro durchgeführter Betreuungsstunde. Anträge können formlos gestellt werden. Dem Antrag ist folgendes beizufügen:
- Angabe der Plätze laut Betriebserlaubnis
- Angabe der voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Belegung im laufenden Betriebskostenzeitraum
- soweit bereits bekannt: Angaben zu Namen und Geburtsdaten sowie Wohnort der Kinder mit Angabe des voraussichtlichen Betreuungszeitraumes (z.B. August bis Juli)
- Angabe der Öffnungszeiten / Betreuungszeiten (z.B. Montag, Mittwoch und Donnerstag von jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
- Bericht zu Zielen der pädagogischen Arbeit und Zielgruppe im laufenden Jahr
Spielgruppen bedürfen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Näheres zu den Rahmenbedingungen haben die Landesjugendämter in einer Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen zusammen gestellt.