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Das Liegenschaftsbuch beschreibt Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen. Sie benötigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch z. B. für:

  • Wohnungsbauförderung,
  • Finanzierungen durch Banken,
  • die Landwirtschaftskammern u.ä.

Sie können die Daten auf Papier oder digital erhalten.

Voraussetzungen

  • Da der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch personenbezogene Daten enthält, muss ein 'berechtigtes Intresse', nachgewiesen werden.

Bearbeitungsdauer

Genehmigung und Ausgabe nur an Werktagen zu den Öffnungszeiten des Katasteramtes.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch /persönlich) gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sind hilfreich, in der Regel reichen aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks und evtl. Eigentümerangaben aus.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

62.2 - Liegenschaftskataster

Kosten

Gebühren für Auszüge (Papier oder PDF):

Je Bestand 30,00 €

Je Bestand, das heißt Flurstücke innerhalb eines Katasteramtsbezirkes, die auf demselben Grundbuchblatt geführt werden.

Für jede gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung je ausgefertigte Seite 10,00 €.