Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch beschreibt Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen. Sie benötigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch z. B. für:
- Wohnungsbauförderung,
- Finanzierungen durch Banken,
- die Landwirtschaftskammern u.ä.
Sie können die Daten auf Papier oder digital erhalten.
Antragstellung
Ein Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch /persönlich) gestellt werden. Das berechtigte Interesse ist darzulegen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Unterlagen
Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sind hilfreich, in der Regel reichen aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks und evtl. Eigentümerangaben aus.
Kosten
Gebühren für Auszüge (Papier oder PDF):
Je Bestand 30,00 €
Je Bestand, das heißt Flurstücke innerhalb eines Katasteramtsbezirkes, die auf demselben Grundbuchblatt geführt werden.
Für jede gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung je ausgefertigte Seite 10,00 €.