Eine Entfernungsbescheinigung weist auf Grundlage eines rechnergestützten Programmes die kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen zwischen zwei Punkten (z.B. Wohnort und Arbeitsort) nach.

Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Landesversicherungsanstalt (LVA)

oder zur Vorlage bei Unternehmen z.B. zur Berechnung einer Trennungsentschädigung oder einer Umzugskostenpauschale.

Unterlagen

Bitte geben Sie an, für welchen Zweck Sie die amtliche Entfernungsbescheinigung benötigen und ob der Weg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto zurückgelegt wird.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Im Regelfall betragen diese 50,00 €.

Bescheinigungen zur Vorlage und auf Anfrage von der Bundesversicherungsanstalt oder der Landesversicherungsanstalt sind kostenfrei.