Amtlicher Lageplan
Zum Bauantrag, zur Eintragung einer Baulast oder zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung ist ein Lageplan gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich. Der Lageplan enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Beurteilung des Antrags benötigt werden. Dies sind unter anderem die Katasterangaben zu Grenzen und Eigentümern, der topographische Bestand, das geplante Objekt, die zulässige und die geplante bauliche Nutzung, die Entwässerung und vieles mehr. Der Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplanes und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde.
Wer kann den Lageplan erstellen?
Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Lageplan von einem Katasteramt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (Amtlicher Lageplan). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Grenzen des Baugrundstücks nicht einwandfrei vermessen sind, auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken her Grenzüberbauungen vorliegen oder eine Baulast auf dem Baugrundstück oder auf den angrenzenden Grundstücken ruht.
Wenn besondere Grundstücksverhältnisse, insbesondere in Folge des unübersichtlichen Verlaufs der Grenzen des Baugrundstücks durch Grenzvorsprünge oder Grenzknicke, gegeben sind und ein amtlicher Lageplan nicht erforderlich ist, kann der Lageplan auch von einer Vermessungsingenieurin oder einem Vermessungsingenieur, die oder der Mitglied einer Ingenieurkammer ist, angefertigt werden. In allen anderen Fällen können diese Bauvorlagen auch von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser des Antrages angefertigt werden.
Unterlagen
- Planungsunterlagen des Bauvorhabens
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Fläche des Antragsgrundstücks, dem Bodenrichtwert sowie der Planart des amtlichen Lageplanes gem. BauPrüfVO.