Das Angebot zur Betreuung in Kindertagespflege richtet sich an Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder individuell in familiärer Umgebung. In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Kindertagespflegepersonen betreut. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten. 

Die Kindertagespflegepersonen fördern das Kind in seiner individuellen Entwicklung und ermöglichen ihm über das Zusammensein mit anderen Kindern auch das soziale Lernen innerhalb einer Kleinstgruppe von meist 5 Kindern. 

Den Eltern ermöglicht diese Betreuungsform eine individuelle Abstimmung der Betreuungszeiten und somit flexiblere Ausgestaltung ihrer Arbeitszeiten. 

Kinder ab dem 1. Geburtstag bis unter 3 Jahren haben einen Anspruch auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege - unabhängig, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht. 

Kindertagespflege vor dem 1. Geburtstag sowie für Kinder ab 3 Jahren ist möglich, wenn beide Eltern die Betreuung selbst nicht sicherstellen können (z.B. aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung oder aus anderen Gründen). Für Kinder über 3 Jahren sind vorrangig Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Schule zu nutzen. Eine Förderung in Kindertagespflege kann daher nur erfolgen wenn die Betreuung dort nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Wie viele Stunden das Kind betreut wird, richtet sich nach dem individuellen Bedarf. 

Das Jugendamt finanziert die Kindertagespflegeperson auf Antrag. Der Antrag auf Förderung von Kindertagespflege muss von den bzw. der/dem Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson ausgefüllt und unterschrieben werden und vor Beginn der Betreuung beim Jugendamt eingereicht werden. Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Elternbeitrag.

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur bei einer Betreuung durch eine geeignete Kindertagespflegeperson mit einer Pflegeerlaubnis im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch.