Angebote zur Unterstützung im Alltag nach der AnFöVO
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen pflegebedürftigen Personen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Unterstützungsangebote im Alltag sind:
- Betreuungsangebote (Gruppen- oder Einzelbetreuung)
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
- Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. durch Unterstützung bei der Haushaltsführung oder individuelle Hilfen)
Beispielsweise können diese Angebote die Begleitung beim Einkaufen, die Begleitung zu Terminen und Freizeitaktivitäten aber auch die stundenweise Betreuung von Pflegebedürftigen umfassen.
Wichtig: Ausgenommen von den Unterstützungsleistungen nach der AnFöVO sind haushaltsnahe Dienstleistungen ohne konkreten Bezug zur täglichen Versorgung (beispielsweise Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen, Handwerkerleistungen) sowie körperbezogene Pflegemaßnahmen.
Pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1 bis 5) können die nach der AnFöVO anerkannten Angebote in Anspruch nehmen und die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mit der für sie zuständigen Pflegekasse abrechnen. Für die Inanspruchnahme dieser niedrigschwelligen Leistungen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von zurzeit 131 Euro zur Verfügung. Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 können darüber hinaus bis zu 40 % des individuell bestehenden Anspruchs auf Pflegesachleistungen umgewandelt werden, soweit dieser in dem Monat nicht für den Bezug ambulanter Sachleistungen genutzt wurde (vgl. § 45a Absatz 4 SGB XI).
Anerkennung von Unterstützungsangeboten für pflegebedürftige Menschen
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag für pflegebedürftige Menschen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung für dieses Angebot.
In der AnFöVO werden die Voraussetzungen sowie die Regelungen zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beschrieben. Den Text der Verordnung finden Sie unter Rechtsgrundlagen. Eine Zusammenfassung der Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie unter Dokumente.
Für die Antragstellung zur Anerkennung eines Angebotes ist das elektronische Datenverarbeitungssystem https://pfaduia.nrw.de zu nutzen. Das System leitet Sie durch den Antrag, es können auch alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Zuständig für die Anerkennung ist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der sich der Sitz des Leistungsanbieters befindet. Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.
Beratung und Information
Eine umfassende Beratung und Unterstützung zur Anerkennung eines Unterstützungsangebotes im Alltag sowie ggf. eine fachliche Begleitung erhalten Sie beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münster und das westliche Münsterland.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/informationen-fuer-anbieter.
Bereits anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finden Sie auf einer vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichteten Internetplattform: https://angebotsfinder.nrw.de/uia/angebotsfinder.
Weitere Informationen und Angebote für Haushalts- und Betreuungsangebote im Kreis Coesfeld finden Sie auf der Internetseite der Pflege- und Wohnberatung für den Kreis Coesfeld: https://menschen-und-pflege.kreis-coesfeld.de/hilfs-und-pflegeangebote.
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
50.2 - Ambulante Leistungen