Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV) hat im September 2020 Regelungen zum Einsatz von sogenannten Bremsenfallen auf Pferdeweiden getroffen.

Das MULNV gibt nunmehr vor, dass Bremsenfallen nicht in einem Nationalpark, einem FFH-Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem gesetzlich geschützten Biotop aufgestellt werden dürfen.

Auf allen anderen Flächen außerhalb dieser Schutzgebiete dürfen Bremsenfallen in der Zeit vom 01.06. bis 15.09. zum Einsatz kommen.

Hintergrund dieser Regelung sind die Ergebnisse einer Studie, in der der Fanginhalt von Bremsenfallen analysiert wurde. Dabei zeigte sich, dass mit den Bremsenfallen noch viele weitere Insektenarten gefangen werden - lediglich knapp 4 % der gefangenen Insekten gehörten zu den Bremsen. Die Bremsenfalle ist daher keine selektive Fangmethode, so dass bei einer Betroffenheit von besonders geschützten Arten das Fang- und Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz sowie die Anlock-, Fang- und Tötungsverbote des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesartenschutzverordnung berührt sind.

Ob Ihre Pferdeweide in einem der genannten Schutzgebiete liegt, können Sie im GIS-Portal des Kreises Coesfeld unter www.kreis-coesfeld.de/ASWeb nachschauen.

Rechtsgrundlagen