Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet unter anderem Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Erledigungsdauer für Gutachten unterscheidet sich in Abhängigkeit von Art, Umfang und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren richten sich dabei nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)

Gebühr im Überblick  bei einem abschließend ermittelten Wert bis zu 1 Mio Euro: 
0,2  v.H.  zzgl.  1.400 Euro:
Bei einem
Verkehrswert von 50.000 € beträgt die Gebühr      1.500 €
Verkehrswert von 100.000 € beträgt die Gebühr    1.600 €
Verkehrswert von 200.000 € beträgt die Gebühr    1.800 €
Verkehrswert von 500.000 € beträgt die Gebühr    2.400 €
Verkehrswert von 750.000 € beträgt die Gebühr    2.900 €
Verkehrswert von 1.000.000 € beträgt die Gebühr 3.400 €
Unberücksichtigt sind hierbei etwaige Zu- oder Abschläge gem. Tarifstelle 5.1 (s.o).
Auf die Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erheben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle: 02541 / 18-6810 (Herr Schnute) oder 02541 / 18-6811 (Herr Mathmann)