Führerschein Erweiterung auf Schlüsselzahl 96/196
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 oder 196 können Sie nach vorheriger Online-Terminbuchung in der Führerscheinstelle Dülmen beantragen. Auf Wunsch kann eine kostenpflichtige vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden. Diese Fahrberechtigung ersetzt den Kartenführerschein und gilt nur für Deutschland.
Der Nachweis der Fahrerschulung muss grundsätzlich im Original vorgelegt werden, ebenso wie das biometrische Passfoto.
96:
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre nach § 48a 17 Jahre, und kann frühestens mit der Fahrerlaubnisklasse B erteilt werden
- Es bedarf einer Fahrerschulung nach § 6a i. V. m. Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung
- Die Schlüsselzahl 96 berechtigt Fahrerlaubnisinhaber, Fahrzeugkombinationen zu führen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber nicht 4.250 kg übersteigt
196:
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre
- Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
- Die Schlüsselzahl 196 gilt nur für Fahrten im Inland
- Die Schlüsselzahl 196 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht 0,1 kW/kg übersteigt
Es bedarf einer Fahrerschulung nach § 6b i. V. m. Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Passfoto (kein QR-Code / Sie können auch hier vor Ort in einem Fotoautomaten Passfotos machen)
- Personalausweis oder Pass
- Kartenführerschein
- Nachweis der Fahrerschulung (im Original)
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Amt/Fachbereich
36.4 – Führerscheinstelle
Kosten
Gebühr: 57,30 € zzgl. 11,20 € falls vorläufige Fahrberechtigung gewünscht ist