Ausländische Umschreibung EU/EWR
Fahrerlaubnisse innerhalb der EU/EWR
EU/EWR-Fahrerlaubnisse können in der Regel prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Den Antrag für die Umschreibung Ihrer EU/EWR-Fahrerlaubnis können Sie nach vorheriger Online-Terminbuchung in der Führerscheinstelle Dülmen stellen. Wählen Sie bei der Terminvergabe den Termin „Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis“. Vor Ort ist gegen Gebühr die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung möglich. Die vorläufige Fahrberechtigung ist drei Monate lang und innerhalb von Deutschland gültig. Bei Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis ist die Abgabe des ausländischen Führerscheins verpflichtend.
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Passfoto (kein QR-Code / Sie können auch hier vor Ort in einem Fotoautomaten Passfotos machen)
- Personalausweis oder Pass
- ausländischer Führerschein im Original
- Ggf. können je nach beantragter Klasse noch weitere Unterlagen erforderlich sein
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Amt/Fachbereich
36.4 – Führerscheinstelle
Kosten
Gebühr: 49,90 bis 57,30 € zzgl. 11,20 €, falls vorläufige Fahrberechtigung gewünscht ist