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Fahrerlaubnisse außerhalb der EU (NON-EU)

Fahrerlaubnisse aus einem Staat außerhalb der EU, welcher in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt ist, können in der Regel prüfungsfrei umgeschrieben werden.

Staaten, für welche eine theoretische bzw. praktische Prüfung erforderlich ist, können der Anlage 11 FeV entnommen werden.

Den Antrag auf Umschreibung können Sie nach vorheriger Online-Terminbuchung in der Führerscheinstelle Dülmen stellen. Wählen Sie bei der Terminvergabe den Termin „Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis“. Bei Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis ist die Abgabe des ausländischen Führerscheins verpflichtend.

Erforderliche Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto (kein QR-Code / Sie können auch hier vor Ort in einem Fotoautomaten Passfotos machen)
  • Personalausweis oder Pass
  • ausländischer Führerschein im Original mit amtlich anerkannter Übersetzung
  • Ggf. Name der Fahrschule (falls eine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist)
  • Ggf. können je nach beantragter Klasse noch weitere Unterlagen erforderlich sein

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Amt/Fachbereich

36.4 – Führerscheinstelle

Kosten

Gebühr: 49,90 bis 57,30 € zzgl. 11,20 €, falls vorläufige Fahrberechtigung gewünscht ist