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Fahrerlaubnisse außerhalb der EU und keine Anlage 11 FeV

Fahrerlaubnisse aus einem Drittstaat außerhalb der EU können in der Regel nur nach dem Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben werden. Eine Pflichtausbildung in der Fahrschule ist nicht erforderlich.

Den Antrag auf Ihre Umschreibung können Sie nach vorheriger Online-Terminbuchung in der Führerscheinstelle Dülmen stellen. Wählen Sie bei der Terminvergabe den Termin „Führerscheinantrag abgeben“.

Erforderliche Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto (kein QR-Code / Sie können auch hier vor Ort in einem Fotoautomaten Passfotos machen)
  • gültiges Ausweisdokument
  • ausländischer Führerschein im Original mit amtlich anerkannter Übersetzung
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule
  • Ggf. können je nach beantragter Klasse (Lkw, Bus) noch weitere Unterlagen erforderlich sein

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Amt/Fachbereich

36.4 – Führerscheinstelle

Kosten

Gebühr: 49,90 bis 57,30 € zzgl. 11,20 € falls vorläufige Fahrberechtigung gewünscht ist