Fahrlehrerlaubnis
Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis.
Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.
Ausbildungsdauer
Klasse BE: 12 Monate
Klasse A: Zusätzlich einen Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich mind. 2 Monate
Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.
Notwendige Schritte zum Fahrlehrer
- Anmeldung bei der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis
- Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung sind bei den Fahrlehrerausbildungsstätten erhältlich.
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf müssen gegeben sein
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 3 Jahren und, sofern die Fahrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch Besitz der Fahrerlaubnis seit 2 Jahren für die Klassen A2, CE, DE oder D
- Absolvieren der Fahrlehrerausbildung innerhalb von drei Jahren
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit
Erforderliche Unterlagen
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse(n)
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Bescheinigung über ärztliche und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Vorlage des Führerscheins zur Einsichtnahme oder beglaubigte Kopie des Führerscheins
- Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Antrittsbestätigung über die Ausbildung, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde)
- Nachweise über eine abgeschlossene Schulausbildung
- Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), die hierfür benötigte Bescheinigung kann per E-Mail bei der Führerscheinstelle beantragt werden
- Im Einzelfall sind ggfls. noch weitere Unterlagen erforderlich
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Fahrlehrergesetz (FahrlG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Amt/Fachbereich
36.4 – Führerscheinstelle
Kosten
41,90 € - 44,20 €