Fahrschulerlaubnis - Fahrschulwesen
Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Die Fahrschulerlaubnis wird formlos beantragt.
Voraussetzungen
- Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Kreis Coesfeld
- Bewerber muss mind. 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit begründen (Nachweis: Führungszeugnis)
- Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
- Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein
- Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
- Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben
Erforderliche Unterlagen
- Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
- Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
- Eine formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
- Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten (nur bei gemeinsamer Nutzung durch 2 oder mehrere Fahrschulen)
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), die hierfür benötigte Bescheinigung kann per E-Mail bei der Führerscheinstelle beantragt werden
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
- ggfls. sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Fahrlehrergesetz (FahrlG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Amt/Fachbereich
36.4 – Führerscheinstelle