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Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dafür müssen viele rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Die Fahrschulerlaubnis wird formlos beantragt.

Voraussetzungen

  • Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Kreis Coesfeld
  • Bewerber muss mind. 25 Jahre alt sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die eine Unzuverlässigkeit begründen (Nachweis: Führungszeugnis)
  • Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt
  • Bewerber muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein
  • Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben
  • Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Eine formlose und schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
  • Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
  • Bestätigung der Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten (nur bei gemeinsamer Nutzung durch 2 oder mehrere Fahrschulen)
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), die hierfür benötigte Bescheinigung kann per E-Mail bei der Führerscheinstelle beantragt werden
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • ggfls. sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Fahrlehrergesetz (FahrlG)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Amt/Fachbereich

36.4 – Führerscheinstelle