Katasterübernahme
Die Informationen dieser Seite richten sich an behördliche Vermessungsstellen, die Daten zur Katasterübernahme einreichen.
Vermessungsschriften, die gemäß Erhebungserlass (ErhE) digital anzufertigen und einzureichen sind, senden Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
Katasteruebernahme@kreis-coesfeld.de
Diese E-Mail-Adresse dient ausschließlich der Übermittlung digitaler Vermessungsschriften. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an die Katasterauskunft:
Weiterführende Hinweise zur Einreichung:
- zu jedem einzureichenden Übernahmeantrag soll eine separate E-Mail erzeugt werden
- in die Betreffzeile der E-Mail ist Ihre Geschäftsbuchnummer, die GIS-Geschäftsbuchnummer sowie das betreffende Grundstück in Form von Gemarkung, Flur und Flurstück einzutragen
- die Protokolle und Dokumente sind nach Möglichkeit als automatisiert durchsuchbare PDF-Dateien (Text-PDF) einzureichen.
- Erhebungsdaten sind im NAS-ERH-Format beizufügen
- bitte keine Unterlagen heften oder tackern, es sei denn, der Gesetzgeber schreibt dieses ausdrücklich vor (z.B. bei den Bestandteilen der Grenzniederschrift)
- selbst durchgeführte Flächenberechnungen sowie Skizzen, die Teilungsgenehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt reichen Sie ggf. gerne mit ein. Das kann den Bearbeitungsprozess erleichtern und zur zügigen Prüfung beitragen.
Die Katasterbehörde Coesfeld verzichtet weitgehend auf die Führung einer Papierakte. Sämtliche Unterlagen – ob in analoger oder digitaler Form – werden beim Eingang unmittelbar digitalisiert bzw. in das Dokumentenmanagementsystem übertragen. Die Aktenführung erfolgt medienbruchfrei und revisionssicher.
Nachfolgend erhalten Sie ergänzend zu den geltenden gesetzlichen Vorgaben weiterführende Hinweise, die speziell auf die Arbeitsweise und Unterlagen der Katasterbehörde Coesfeld abgestimmt sind.
Sie sollen Ihnen die Vorbereitung der Katasterunterlagen sowie die praktische Arbeit im vermessungstechnischen Außendienst erleichtern.
- Gauß-Krüger-Koordinaten
Im Zuge der Einführung von ALKIS im Jahre 2009 wurden gleichzeitig der Punkt- und Grundrissnachweis des Liegenschaftskatasters in das neue Bezugssystem ETRS89/UTM (Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989 / Universale Transversale Merkator-projektion) überführt.
Die Gauß-Krüger-Koordinaten (GK-Koordinaten), die bereits vor der Umstellung auf ALKIS existierten, werden weiterhin für jeden Grenz- und Netzpunkt sowie für alle besonderen Gebäude- und Bauwerkspunkte im aktuellen ALKIS mitgeführt. Diese Koordinaten eignen sich aufgrund ihrer nachbarschaftlichen Homogenität besonders gut für Lagenachweise bei Fortführungsvermessungen in Gebieten alter Bodenordnungsverfahren (Helmert-Transformation).
- Punktkennzeichen
Im Zuge der Einführung von ALKIS im Jahre 2009 wurden die Punkte objektübergreifend nummeriert. Die Punktart ist dabei nicht mehr Teil der Punktkennung. Das GK-Punktkennzeichen setzt sich aus dem Nummerierungsbezirk, der Punktart und der Punktnummer zusammen. Um die Eindeutigkeit der UTM-Punktkennzeichen im neuen System zu gewährleisten, waren zahlreiche Vermessungspunkte umzunummerieren. Die letzten drei Ziffern der Punktnummer sind bis auf wenige Ausnahmen unverändert geblieben.
Details zu den Änderungen können den folgenden ZIP-Archiven entnommen werden. Die neu vergebenen Punktnummern sind nicht in den archivierten Fortführungsrissen nachgetragen.
Vergleichendes Nummernverzeichnis GK - UTM:
Die Geobasisdaten wurden im Jahr 2024 vom bisherigen Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) in das neue Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) überführt (Migration). Unter der GeoInfoDok 6 war für die digitalisiert nachgewiesenen Grenz- und Netzpunkte i.d.R. im ALKIS keine amtliche Punktkennung vergeben. Im Zuge der Migration wurde diesen Vermessungspunkten eine amtliche Punktkennung zugeordnet. Diese Punktkennzeichen können nur dem digitalen Nachweis entnommen werden, sie sind nicht in den archivierten Fortführungsrissen nachgetragen.
- Hinweise zur Ausführung von Katastervermessungen in Gebieten, in denen ein Auseinandersetzungsverfahren stattgefunden hat
Im Kreisgebiet Coesfeld gibt es noch umfangreiche Gebiete, in denen bei der Durchführung von Katastervermessungen die im Rahmen von Auseinandersetzungsverfahren entstandenen Unterlagen (Rezesse) maßgeblich zu berücksichtigen sind. Besondere Hinweise sind der Rundverfügung der Bezirksregierung Münster vom 25. Oktober 1967 zu entnehmen (Download).