Katasterübernahme
Diese Information richtet sich ausschließlich an behördliche Vermessungsstellen.
Als behördliche Vermessungsstelle können Sie Teile der Vermessungsschriften (Berechnungen, Koordinatenverzeichnis, usw.) per E-Mail zur Katasterübernahme einreichen.
Katasterübernahme in der Praxis:
Aufgrund von häufigen Rückfragen sind zu den nachfolgenden Themen Hinweise zusammengestellt.
- Hinweise zur Vermessung und Berechnung im ETRS 89 (Download)
- Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 21.03.2005 zum Anschlusszwang (Download)
- Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 25.10.1967 zur Ausführung von Katastervermessungen bei Markenwegen (Download)
- ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem)
Ansprechpartner
Dokumente
- 62 / Hinweise zur Vermessung und Berechnung im ETRS 89
- 62 / Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 21.03.2005 zum Anschlusszwang
- 62 / Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 25.10.1967 zur Ausführung von Katastervermessungen bei Markenwegen
- 62 / Digitale Erfassung und Archivierung der Vermessungsschriften