Kopflausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen
Läuse sind kleine 6-beinige Insekten, die auf behaarten Köpfen leben und bis zu 30 Tagen alt werden können.
Sie legen ihre Eier (Nissen) an die Haare und aus diesen schlüpfen nach 7-10 Tagen junge Läuse.
Kopfläuse können jeden Menschen befallen und sind kein Zeichen mangelnder Hygiene. Sie werden fast ausschließlich von Kopf zu Kopf übertragen. Läuse können nicht springen oder fliegen, sie sind ausserhalb des menschlichen Kopfes nahezu bewegungsunfähig.
Außerhalb des menschlichen Kopfes können die Läuse höchstens 55 Stunden überleben.
Der Befall mit Kopfläusen ist meldepflichtig! Jeder Befall mit Kopfläusen muss durch die Sorgeberechtigten an die Gemeinschaftseinrichtung (Schule/Kita) gemeldet werden und diese meldet weiter an das Gesundheitsamt.
Woran erkenne ich einen Läusebefall?
An lebendigen Läusen auf dem Kopf (mit bloßem Auge gut sichtbar), Larven auf dem Kopf (besser sichtbar mit einer Lupe) oder bräunlich-gräulichen Läuseeiern (Nissen), die weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt an den Haaren anhaften.
Nissen, die mehr als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind leere Eihüllen, aus denen keine Läuse mehr schlüpfen können.
Werden bei einem Kind während des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung Kopfläuse festgestellt, so darf das Kind bis zum Ende der Betreuungszeit in der Einrichtung bleiben! Eventuell ist es sinnvoll, lange Haare zusammenzubinden.
Wird ein Läusebefall festgestellt, sollten auch die Familienmitglieder und andere enge Kontaktpersonen untersucht werden.
Wie suche ich nach Läusen?
Es wird empfohlen, das mit Wasser und einer Haarpflegespülung angefeuchtete Haar mittels eines Läusekamms zu untersuchen. Dies sind spezielle Kämme, deren Zinken nicht mehr als 0,2 mm voneinander entfernt und wenig elastisch sind, so dass die Läuse oder Nissen besser erfasst werden. Zum Auffinden der Läuse muss das Haar systematisch Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die Haarpflegespülung ausgekämmt ist (Reste werden ausgespült). Der Kamm sollte so geführt werden, dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen heruntergezogen wird. Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig auf Läuse untersucht werden (Abstreifen auf einem hellen Handtuch ist günstig), evtl. gefundene Läuse müssen beseitigt werden. Um Larven zu entdecken, kann eine Lupe hilfreich sein.
Im Nacken und hinter den Ohren sind Läuse und /oder Nissen meist einfacher nachweisbar.
Wie werden Läuse behandelt?
Die Behandlung von Kopfläusen ist einfach, aber zeitaufwendig. Sie besteht aus einer Kombination von nassem Auskämmen und der Behandlung mit insektenabtötenden Mitteln. Es sollte dem untenstehenden Schema gefolgt werden, denn nur so ist eine wirksame Behandlung gewährleistet und die Verbreitung von Kopfläusen kann aufgehalten werden.
Nasses Auskämmen bedeutet wie unter Punkt 2 beschrieben. Das Anfeuchten des Haares mit einer Haarpflegespülung und dann das Auskämmen von einzelnen Strähnen mit einem Läusekamm.
Behandlungsschema nach RKI:
Tag 1: Mit einem Insektizid behandeln und anschließend nass auskämmen,
Tag 5: nass auszukämmen, um früh nachgeschlüpfte Larven zu entfernen, bevor sie mobil sind,
Tag 8, 9 oder 10: erneut mit dem Insektizid behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten,
Tag 13: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen,
Tag 17: evtl. letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen.
Weitere Hinweise zur Therapie: Bezüglich der Anwendung und der möglichen Nebenwirkungen sind die Angaben der Hersteller sorgfältig zu beachten. Bei fehlender Erfahrung sollte ganz besonders bei der Behandlung von Kleinkindern ärztlicher Rat eingeholt werden. Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit, bei MCS-Syndrom (multiple Überempfindlichkeit gegen chemische Substanzen) und Chrysantemenallergie wird empfohlen, Kopfläuse rein mechanisch durch nasses Auskämmen mit dem Läusekamm zu entfernen.
Nach erfolgter erster Behandlung mit einem Insektizid ( läuseabtötendem Mittel) ist ein Besuch der Gemeinschaftseinrichtung sofort wieder möglich. Fehlzeiten wegen Läusebefall sind bei unkompliziertem Verlauf nicht notwendig!
Hygienemaßnahmen in Haushalt, Kindergarten und Kinderhort:
Da Kopfläuse sich nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren können, sind Reinigungs- und andere Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und dienen vorsorglich der Unterbrechung eventuell möglicher Übertragungsvorgänge:
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen in heißer Seifenlösung gereinigt werden,
- Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,
- Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.
Dass diese Maßnahmen das Untersuchen und Behandeln der Personen im näheren Umfeld des zuerst erkannten Trägers von Kopfläusen lediglich ergänzen, ergibt sich aus der Tatsache, dass Kopfläuse mehrfach täglich Blut saugen müssen, um nicht auszutrocknen, und dass sie ohne Nahrung nach spätestens 55 Stunden abgestorben sind.
Aufgaben der Betroffenen, der Gemeinschaftseinrichtungen und des Gesundheitsamtes
Maßnahmen zur Beendigung des Läusebefalls sind durch die Betroffenen selbst bzw. durch die Sorgeberechtigen durchzuführen. Sie sind verpflichtet ( § 34 InfSG) den Befall mit Läusen an die Gemeinschaftseinrichtung zu melden. Bei vermehrtem Befall in Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Sorgeberechtigten Ihre Kinder auf einen möglichen Läusebefall kontrollieren und die Kontrolle und die - falls nötig - erfolgte Behandlung schriftlich bestätigen.
Die Gemeinschaftseinrichtung informiert die Sorgeberechtigten bei Läusebefall in der Einrichtung und meldet betroffene Personen an das Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt überwacht das Meldegeschehen und berät Gemeinschaftseinrichtungen und Sorgeberechtigte beim Auftreten von Kopfläusen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Gemeinschaftseinrichtung, das Gesundheitsamt oder Ihren Kinderarzt bzw. Hausarzt.