Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen, sowie zum Thema Infektionsschutz zu beraten.

Nach Infektionsschutzgesetz ist eine der wesentlichen Aufgaben die Überwachung übertragbarer Erkrankungen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können werden bestimmte - im Infektionsschutzgesetz beschriebene - Erkrankungen von Ärzten, Krankenhäusern oder Laboren an das Gesundheitsamt gemeldet.

Dieses nimmt dann Ermittlungen auf um Ursachen festzustellen, Ausbrüche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.

 

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