Kommunale Gesundheitskoordination und -planung
Aufgaben
Kommunale Gesundheitskoordination und -planung:
- Erhebung, Aufbereitung und Analyse von Daten, u.a. zur Bestandsanalyse und Bedarfsermittlung
- Konzeptentwicklung (Projekte, Maßnahmen, Standards, Handlungsempfehlungen)
- Berichte, Dokumentationen
Erarbeitung von vertraglichen Regelungen, Standards und Arbeitshilfen für Dienstleistungen in Trägerschaft oder mit Finanzierung des Kreises, einschließlich der Bearbeitung der Fördermaßnahmen für:
- Sucht- und Drogenberatungsstellen in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen
- Fachstelle für Suchtvorbeugung in Coesfeld Fachstelle Psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in Dülmen
- Suchtselbsthilfegruppen
- Gruppen für Menschen mit psychischen Problemen und deren Angehörige
- Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen, Dülmen
Koordination von Aktivitäten und Interessen von Beteiligten an der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, z.B. im Bereich der Gesundheitsförderung und der Selbsthilfe
Förderung von Kooperationen im Gesundheitswesen
Geschäftsführung:
- Gesundheitskonferenz und angeschlossener themenbezogener Arbeitskreise
- Regionale Planungskonferenz
- Arbeitskreis psychosoziale und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- Arbeitskreis Erwachsenenpsychiatrie
- Arbeitskreis Gerontopsychiatrie/ Geriatrie
- Arbeitskreis Sucht - Arbeitskreis für Sucht und Abhängigkeitskranke
Projektentwicklung/ -begleitung, z.B.:
- Verein zu Förderung der psychosozialen Dienste im Kreis Coesfeld e.V.
Mitwirkung an der Krankenhausplanung
Öffentlichkeitsarbeit / Informationskampagnen, z.B:
- durch Mitwirkung bei den Tagen der seelischen Gesundheit
- Organisation der KoDat.COE
Unterstützung interner Planungen und in Fragen der Organisationsentwicklung der Gesundheitsbehörde des Kreises Coesfeld.
Ziel:
Schaffung von Planungsgrundlagen, Initiierung von Aktivitäten, Förderung vernetzter und erreichbarer Angebotsstrukturen sowie räumlich und funktional eng abgestimmter Leistungen zur Gewährleistung einer ausreichenden gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- und andere