Zu den Aufgaben des Amtsapothekers gehören die Apothekenaufsicht und die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.

Apothekenaufsicht:

  • Betriebserlaubnis
  • Abnahme- u. Regelbesichtigungen
  • Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen mit Heimen und Krankenhäusern
  • Versandhandelserlaubnis

Überwachung des Arzneimittelverkehrs außerhalb von Apotheken:

  • im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel
  • in Zusammenarbeit mit Zollbehörden bei Arzneimitteleinfuhren

Sozialpharmazie

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs:

  • in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern
  • Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln im Reiseverkehr (EG- und EWR-Staaten)

Überwachung des Einzelhandels mit Gefahrstoffen:

  • Überprüfung von Betrieben und Einzelhandelsbetrieben

Diese Aufgaben dienen der Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen und damit dem Schutz der Verbraucher und Patienten.

Unterlagen

Auf Anfrage.

Rechtsgrundlagen

  • Apothekengesetz
  • Apothekenbetriebsordnung
  • Arzneimittelgesetz
  • Arzneimittelgroßhandelsbetriebsverordnung
  • Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Betäubungsmittelbinnenhandelsverordnung
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
  • Chemikaliengesetz
  • Chemikalien-Verbotsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel

Kosten

Auf Anfrage.