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Untersuchung auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung

Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung – die Legionellose – oder auch eine grippeähnliche Erkrankung (Pontiac-Fieber) auslösen können. Sie können sich unter ungünstigen Voraussetzungen in Warmwassersystemen vermehren. Menschen können sich infizieren, wenn sich keline Wassertröpfchen bilden, die z. B. beim Duschen eingeatmet werden.

Die geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) enthält Regelungen in Bezug auf Untersuchungen des Trinkwassers in Wasserversorgungsanlagen, in denen sich Anlagen zur Trinkwassererwärmung befinden. Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Betreiber einer mobilen Wasserversorgungsanlage, einer Gebäudewasserversorgungsanlage oder einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage, 

  • in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z. B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z. B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
  • in der sich eine Anlage zur Trinkwassererwärmung befindet mit
  • einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder einem zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer, jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern, oder
  • einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für Trinkwasser, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird, und
  • die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants) und
  • die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus befinden.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen“.